Scroll Top

Videoüberwachung
Skrivanek Baltic

1

Videoüberwachung öffentlicher Plätze durch die Skrivanek Baltic GmbH zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und zum Grundstückschutz

1. Was ist der Zweck von Videoüberwachung?

Die Skrivanek Baltikum GmbH führt Videoüberwachungen zur Vorbeugung und Aufdeckung von Verbrechen und Straftaten, für den Schutz von Immobilien, für die Sicherheit von Öffentlichkeit, Kunden, Mitarbeiter und der Interessen von Personen, einschließlich des Schutzes von Leben und Gesundheit, und der öffentlichen Ordnung, Büroarbeit und Dienstleistungen durch. Unser Unternehmen hat Überwachungsanlagen installieren lassen, nachdem abgewägt wurde, ob diese die oben genannten Anforderungen erfüllen kann.

2. Wo sind die Überwachungskameras?

Die Videoüberwachung erfolgt entlang der äußeren Begrenzung des Grundstücks von der Skrivanek Baltic GmbH, dem Bürogebäude in der Lāčplēša iela 87C, Riga, einschließlich des Parkplatzes, sowie der Fahrbahn der Lāčplēša iela. Die Videoüberwachung im Innenbereich erfolgt im öffentlichen Bereich des Erdgeschosses des Kundenbereichs, der einen Arbeitsplatz für Mitarbeiter, Eingang und Wartebereich umfasst.

3. Wichtige Informationen

3.1. Der Controller – Skrivanek Baltic GmbH, Reg.-Nr..: 40003626172, Geschäftsanschrift: Lāčplēša iela 87C, Riga, LV-1011, Telefon +371 67240364, E-Mail: [email protected].

3.2. Unser Datenschutzbeauftragter: Uldis Krūmiņš, Tel.: +371 67240364, E-Mail: [email protected].

3.3. Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung – Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c, e und f der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung). Wahrung und Schutz des Gemeinwohls

3.4. Berechtigte Interessen: Vorbeugende Maßnahmen von Straftaten, Wahrung der öffentlichen Ordnung.

3.5. Empfänger der personenbezogenen Daten ist der Controller und seine bevollmächtigten Mitarbeiter, die betroffene Person, gegebenenfalls die nationalen Strafverfolgungsbehörden (Bundespolizei, Ermittlungsbehörden, Gerichte usw.).

3.6. Personenbezogene Daten sollen nicht in ein Drittstaat, welcher nicht Mitgliedstaat der EU oder des EWR ist, oder an eine internationale Organisation übermittelt werden.

4. Wann und wie lange werden Aufzeichnungen der Videoüberwachung gespeichert?

Die Aufbewahrungsfrist von Videoaufzeichnungen beträgt einen (1) Monat. Aufzeichnungen, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, eine Straftat, eine gesuchte Person oder ein Fahrzeug erfasst haben, werden bis zum Abschluss eines Strafverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, eines Verwaltungsverfahrens oder einer dienstlichen Beurteilung durch die Polizeibehörde aufbewahrt, jedoch nicht länger als drei (3) Jahre.

5. Datenschutz

Die aus der Videoüberwachung gewonnenen Daten sind so zu speichern, dass Dritte keinen Zugang zu ihnen haben. Von den Überwachungsaufnahmen werden keine Backups gemacht und die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer in Fällen, die in externen Gesetzen und Vorschriften vorgesehen sind (z. B. wenn die Informationen an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden müssen). In den Fällen, in denen es erforderlich ist, die bei der Videoüberwachung aufgezeichneten personenbezogenen Daten einzusehen und die Daten rechtmäßig an andere Personen weiterzugeben, speichert die Skrivanek Baltic GmbH Daten darüber, an wen (Identifizierung der Person), wann, zu welchem Zweck und welche Daten weitergegeben wurden.

6. Rechte der betroffenen Person:

6.1. Erhalt aller über sie gesammelten Informationen zum Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Absatz 1

6.2. Auskunft über die natürlichen oder juristischen Personen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von dem Controller Informationen über die betroffene Person erhalten haben. Die Informationen, die der betroffenen Person zugänglich gemacht werden, beinhalten keine Behörden, die ein Strafverfahren führen, Subjekte operativer Tätigkeiten oder andere Behörden, da das Gesetz die Weitergabe solcher Daten verbietet;

6.3. Ersucht die betroffene Person um Informationen im Zusammenhang mit der Videoüberwachung, so ist sie verpflichtet, auf Verlangen dem Controller erforderliche Angaben zur Identifizierung der betroffenen Person und der angeforderten personenbezogenen Daten zu machen;

6.4. Innerhalb eines (1) Monats ab dem Datum des entsprechenden Antrags kostenlos die in diesem Absatz genannten Informationen oder eine begründete schriftliche Ablehnung der Bereitstellung aller oder eines Teils der in diesem Absatz genannten Informationen zu erhalten. Die Erteilung von Auskünften kann verweigert werden, wenn die betroffene Person sich weigert, der Verpflichtung nach Absatz 6.3 nachzukommen.

6.5. Die Berichtigung oder Löschung der Daten oder die Einschränkung der Verarbeitung in Bezug auf die betroffene Person zu verlangen.

7. Die Kontaktperson des Controllers bei weiteren Fragen des personenbezogenen Datenschutzes: Datenschutzbeauftragter Uldis Krūmiņš, Telefon: +371 67240364, E-Mail: [email protected].

8. Die betroffene Person kann bei der Datenschutzaufsichtsbehörde (Blaumaņa iela 11/13-15, Riga, LV-1011) Beschwerde einlegen.