Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Skrivanek Baltic SIA


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen SIA „Skrivanek Baltic“, Registrierungsnummer: 40003626172, Geschäftsanschrift: Lāčplēša iela 87C, Riga, LV-1011, nachstehend Auftragnehmer genannt, und ihrem Kunden, nachstehend Auftraggeber genannt, beide zusammen – die Parteien.
1.2. Gegenstand der Geschäftsbedingungen ist die Erbringung von Dienstleistungen – nachstehend Auftrag genannt –, die die Geschäftstätigkeit von SIA „Skrivanek Baltic“ darstellen, insbesondere schriftliche Übersetzungen und Dolmetschleistungen, einschließlich Lokalisierung und beglaubigter Übersetzungen, sowie Sprachunterricht und Kurse, gemäß diesen Geschäftsbedingungen und den im Auftrag vereinbarten Bedingungen.
1.3. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird durch die Erstellung eines schriftlichen Auftrags begründet, auch in Form von E-Mail-Korrespondenz oder einer WhatsApp- oder Teams-Nachricht, in der die Parteien den Zeitpunkt, das Verfahren und die Zahlungsbedingungen für die Ausführung des Auftrags vereinbaren.
1.4. Weichen die Bedingungen eines bestimmten Auftrags von diesen Geschäftsbedingungen ab, haben die in diesem Auftrag schriftlich vereinbarten Bedingungen Vorrang. In allen übrigen Fragen gelten diese Geschäftsbedingungen.
1.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die Ausführung des Auftrags Unterauftragnehmer (Übersetzer, Dolmetscher, Lektoren, IT-Spezialisten, Grafikdesigner und andere Fachleute) hinzuzuziehen, wobei er die Verantwortung für die Ausführung des Auftrags gemäß diesen Geschäftsbedingungen behält.
1.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen durch Veröffentlichung der jeweils aktuellen Fassung zu ändern. Für jeden Auftrag gilt die Fassung, die am Tag der Auftragsbestätigung in Kraft ist.
2. Schriftliche Übersetzungen
2.1. Der Auftragnehmer vereinbart gemäß Abschnitt 1 den Auftrag und führt den Auftrag in der festgelegten Sprache und Frist aus, wobei er ihn dem Auftraggeber in der vereinbarten Weise übergibt.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag anzunehmen und dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis zu zahlen.
2.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftrag zum festgelegten Zeitpunkt und in der festgelegten Weise anzunehmen.
2.4. Der Auftraggeber oder sein bevollmächtigter Mitarbeiter ist verpflichtet, die Annahme des Auftrags telefonisch oder schriftlich (einschließlich per E-Mail, WhatsApp oder Teams) zu bestätigen und anzugeben, dass er rechtzeitig eingegangen ist. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und erinnert er innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Lieferfrist des Auftrags telefonisch oder schriftlich (einschließlich per E-Mail, WhatsApp oder Teams) nicht an den Auftrag, kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Auftraggeber den Auftrag rechtzeitig erhalten hat und keine Einwände gegen dessen Lieferfrist oder Verfahren hat.
2.5. Die Frist für die Ausführung des Auftrags gilt nicht als versäumt, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach dessen Erinnerung den Auftrag erneut zusendet und nachweist, dass er ihn bereits zu dem im Auftrag festgelegten Zeitpunkt und in der festgelegten Weise gesendet hatte.
2.6. Verzögert der Auftragnehmer die Lieferung des Auftrags ohne berechtigten Grund, ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Auftragsbetrags für jeden Verzugstag, jedoch höchstens 10 % des Auftragspreises, zu verlangen.
2.7. Ist es aus berechtigten Gründen nicht möglich, den Auftrag dem Auftraggeber in der zuvor festgelegten Weise zu übergeben, wählt der Auftragnehmer eine andere Art der Übergabe des Auftrags, deren Kosten vom Auftraggeber zu tragen sind; der Auftraggeber wird hierüber vorab informiert.
2.8. Reicht der Auftraggeber innerhalb der festgelegten Frist keine Reklamation ein und nennt keinen berechtigten Grund, weigert sich jedoch, den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag anzunehmen, gilt der Auftrag als ausgeführt, und der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Rechnung auszustellen, die der Auftraggeber zu bezahlen verpflichtet ist.
2.9. Storniert der Auftraggeber einen bestätigten schriftlichen Auftrag nach Beginn seiner Ausführung, ist der Auftraggeber verpflichtet, den bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich ausgeführten Arbeitsumfang zu bezahlen, und der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber den entsprechend ausgeführten Teil. Kann der ausgeführte Umfang nicht genau bestimmt werden, einigen sich die Parteien hierüber unter Berücksichtigung des Ausführungsgrads des Auftrags.
3. Maschinelle Übersetzung, künstliche Intelligenz und Post-Editing
3.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei der Ausführung des Auftrags maschinelle Übersetzung (nachstehend MT) und Technologien der künstlichen Intelligenz einzusetzen. Wird der Auftrag unter Einsatz von MT mit anschließendem Post-Editing ausgeführt, erbringt der Auftragnehmer diese Leistung gemäß den Anforderungen der Norm ISO 18587 „Übersetzungsdienstleistungen. Posteditieren maschinell erstellter Übersetzungen. Anforderungen“.
3.2. Die Parteien vereinbaren im Auftrag die Art der Dienstleistung: a) Humanübersetzung – die Übersetzung wird von einem Übersetzer ohne Einsatz von MT angefertigt; b) vollständiges Post-Editing maschineller Übersetzung (Full Post-Editing) – der Post-Editor bearbeitet das Ergebnis der maschinellen Übersetzung, um ein mit einer Humanübersetzung vergleichbares Ergebnis zu erzielen, das genau, verständlich und stilistisch angemessen ist und korrekte Syntax, Grammatik und Zeichensetzung aufweist; c) leichtes Post-Editing maschineller Übersetzung (Light Post-Editing) – der Post-Editor bearbeitet das Ergebnis der maschinellen Übersetzung, um einen verständlichen und inhaltlich richtigen Text zu erhalten, der stilistisch nicht ausgearbeitet ist und nicht einer Humanübersetzung gleichgestellt werden kann; ein solches Ergebnis ist in der Regel nicht zur Veröffentlichung bestimmt; d) unbearbeitete („raw“) maschinelle Übersetzung – das Ergebnis der maschinellen Übersetzung ohne menschliches Post-Editing.
3.3. Ist die Art der Dienstleistung im Auftrag nicht eindeutig angegeben, gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer eine Humanübersetzung oder ein vollständiges Post-Editing maschineller Übersetzung erbringt, deren Ergebnis den Qualitätsanforderungen entspricht, die im Abschnitt über Reklamationen dieser Geschäftsbedingungen festgelegt sind.
3.4. Das vollständige Post-Editing maschineller Übersetzung wird von Post-Editoren durchgeführt, deren Kompetenz und Qualifikation den Anforderungen der ISO 18587 entsprechen. Vor Erbringung der Dienstleistung bewertet der Auftragnehmer die Eignung des Ausgangstextes für die maschinelle Übersetzung und nimmt erforderlichenfalls eine Vorbereitung des Ausgangstextes (Pre-Editing) vor. Vor der Übergabe an den Auftraggeber führt der Auftragnehmer eine Endkontrolle gemäß den vereinbarten Spezifikationen durch.
3.5. Das Ergebnis eines leichten Post-Editings und einer unbearbeiteten („raw“) maschinellen Übersetzung wird zu Informationszwecken oder zum allgemeinen Verständnis des Inhalts bereitgestellt. Es unterliegt nicht den im Abschnitt über Reklamationen dieser Geschäftsbedingungen festgelegten Anforderungen an grammatikalische, stilistische und semantische Qualität, und der Auftragnehmer garantiert nicht seine Genauigkeit, Vollständigkeit oder Eignung zur Veröffentlichung oder zur offiziellen oder rechtsverbindlichen Verwendung.
3.6. Ist geplant, bei der Ausführung des Auftrags MT oder Technologien der künstlichen Intelligenz in einer Weise einzusetzen, die die Qualität des Ergebnisses oder die Art der Verarbeitung beeinflussen kann, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber und holt, soweit einschlägig, vor Beginn der Ausführung des Auftrags die Zustimmung des Auftraggebers ein. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Auftrag zu verlangen, dass die Dienstleistung ohne Einsatz von MT oder künstlicher Intelligenz erbracht wird; in diesem Fall setzt der Auftragnehmer diese Technologien bei der Ausführung des betreffenden Auftrags nicht ein.
3.7. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die vom Auftraggeber übermittelten Materialien, insbesondere vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten, nicht in öffentlich zugängliche oder kostenlose MT- oder KI-Tools eingegeben werden, die die übermittelten Inhalte zum Trainieren ihrer Modelle oder für andere, nicht mit dem Auftrag zusammenhängende Zwecke verwenden können. Der Auftragnehmer verwendet nur solche Lösungen, die die Vertraulichkeit der übermittelten Inhalte und die Einhaltung der Anforderungen des Abschnitts zum Datenschutz dieser Geschäftsbedingungen gewährleisten.
3.8. Unabhängig von der eingesetzten Technologie bestimmt sich die Haftung des Auftragnehmers für die Qualität des Ergebnisses einer Humanübersetzung oder eines vollständigen Post-Editings gemäß den Abschnitten über Reklamationen und Zahlungen dieser Geschäftsbedingungen.
4. Dolmetschen (mündliche Übersetzungen)
4.1. Der Auftragnehmer vereinbart gemäß Abschnitt 1 den Auftrag und führt den Auftrag (Dolmetschen) in der festgelegten Sprache, zur festgelegten Zeit und am festgelegten Ort aus.
4.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag anzunehmen und dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis für das Dolmetschen zu zahlen.
4.3. Der Auftragnehmer erbringt Dolmetschleistungen durch einen oder mehrere Dolmetscher.
4.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dolmetschleistung innerhalb der festgelegten Frist und in der auf dem Bestellformular angegebenen Weise anzunehmen.
4.5. Wurde das Dolmetschen gemäß den festgelegten Anforderungen und innerhalb der Frist durchgeführt und hat der Auftraggeber keine Reklamationen, ist der Auftraggeber oder sein bevollmächtigter Mitarbeiter verpflichtet, unmittelbar nach dem Dolmetschen auf dem Formular des Leistungsnachweises für Dolmetschleistungen schriftlich zu bestätigen, dass das Dolmetschen in der erforderlichen Qualität und fristgerecht durchgeführt wurde.
4.6. Weigert sich der Auftraggeber ohne Grund, die ordnungsgemäß ausgeführte Dolmetschleistung anzunehmen, ohne innerhalb der festgelegten Frist eine Reklamation einzureichen, gilt der Auftrag als ausgeführt, und der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Rechnung auszustellen, die der Auftraggeber zu bezahlen verpflichtet ist.
4.7. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von dem/den Dolmetscher(n) die Ausführung einer anderen, nicht im Bestellformular angegebenen Tätigkeit zu verlangen, beispielsweise schriftliche Übersetzungen, Protokollführung bei einer Sitzung usw.
4.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zahlung für die gesamte vereinbarte Arbeitszeit des/der Dolmetscher(s) zu verlangen, auch wenn der Auftraggeber diese Zeit nicht vollständig nutzt.
4.9. Storniert der Auftraggeber einen bestätigten Dolmetschauftrag später als 72 Stunden vor dem geplanten Beginn des Dolmetschens, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises für die Dolmetschleistung zu berechnen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese auf Grundlage einer vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnung zu zahlen. Die Stornogebühr wird erhoben, um die Kosten im Zusammenhang mit der Reservierung des/der Dolmetscher(s), der Vorbereitung und Organisation des Auftrags sowie die entgangene Möglichkeit zu kompensieren, die Dienstleistung zu diesem Zeitpunkt einem anderen Kunden des Auftragnehmers anzubieten.
4.10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die festgelegte Art des Dolmetschens angemessene Arbeitsbedingungen sicherzustellen, einschließlich technischer Ausrüstung, sofern diese nicht beim Auftragnehmer bestellt wird.
4.11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Fahrt des/der Dolmetscher(s) vom vereinbarten Ort zu dem Ort sicherzustellen, an dem das Dolmetschen durchzuführen ist.
4.12. Falls der/die Dolmetscher ein privates Fahrzeug nutzen, trägt der Auftraggeber nach gegenseitiger Abstimmung mit dem Auftragnehmer alle Reisekosten des/der Dolmetscher(s).
4.13. Der Auftraggeber muss dem Dolmetscher eine Unterkunft bereitstellen – ein Einzelzimmer mit Ausstattung.
4.14. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem/den Dolmetscher(n) alle vier Dolmetschstunden eine Mittagspause und Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
4.15. Ein Dolmetschtag umfasst acht (8) Stunden einschließlich Pausen.
4.16. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Entschädigung für die Zeit, um die der Dolmetscher verspätet ist.
5. Rechte und Pflichten der Parteien
5.1. Verfügt der Auftraggeber über eine intern genehmigte Terminologieliste, ist es wünschenswert, dass der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer für die Dauer der Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellt oder dem Auftragnehmer andere Hilfsmaterialien bereitstellt, die bei der Auswahl der richtigen Terminologie helfen können, oder eine verantwortliche Person benennt, die die erforderlichen Auskünfte erteilt.
5.2. Mindestens drei Tage vor dem Dolmetschen muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer Hilfsmaterialien (z. B. Protokolle früherer Sitzungen, Referate, Präsentationen oder andere Materialien) zusenden. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, werden etwaige Reklamationen wegen ungenauer Verwendung von Begriffen während des Dolmetschens nicht berücksichtigt.
5.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Folgen im Zusammenhang mit Verletzungen des Urheberrechts des Auftraggebers. Die Vermögensrechte an der vom Auftragnehmer erstellten Übersetzung (dem Ergebnis des Auftrags) gehen nach Annahme des Auftrags und vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. Bis zum Eingang der vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte an der Übersetzung beim Auftragnehmer, und der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Übersetzung zu nutzen, außer zur Prüfung und Annahme.
5.4. Der Auftragnehmer behält alle Rechte an seinem allgemeinen Know-how, seinen Arbeitsmethoden, seiner Software sowie an Übersetzungsspeichern, Terminologiedatenbanken und Glossaren, die bei der Ausführung des Auftrags erstellt oder verwendet werden. Die Erstellung und Pflege solcher Ressourcen schränkt die Rechte des Auftraggebers am Übersetzungsergebnis selbst nicht ein. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die in solchen Ressourcen enthaltenen vertraulichen Informationen des Auftraggebers gemäß den Vertraulichkeitsbestimmungen geschützt werden.
5.5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Informationen im Zusammenhang mit dem Gegenstand des Auftrags vertraulich zu behandeln und zudem alle vom Auftraggeber erhaltenen Materialien, insbesondere vertrauliche Informationen, zu erfassen.
5.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer oder Dolmetscher des Auftragnehmers nicht ohne Zustimmung des Auftragnehmers zu kontaktieren. Stimmt der Auftragnehmer zu, dass der Auftraggeber den Übersetzer oder Dolmetscher kontaktiert, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Übersetzer oder Dolmetscher keine Informationen offenzulegen, die sich auf den konkreten Inhalt der Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer beziehen. Bei Verletzung der Bestimmungen dieser Klausel zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000 EUR.
5.7. Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Ausführung des Auftrags in Kraft und ist für die Parteien 5 (fünf) Jahre nach Abschluss des betreffenden Auftrags verbindlich, sofern die gesetzlichen Vorschriften keine längere Frist vorsehen.
5.8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als seinen Kunden zu nennen und den Namen und das Logo des Auftraggebers zu Referenzzwecken auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu verwenden, sofern der Auftraggeber nicht zuvor schriftlich widersprochen hat.
6. Ansprüche
6.1. Der Auftrag weist Mängel auf, wenn er nicht gemäß den im Auftrag angegebenen Bedingungen ausgeführt wurde.
6.2. Für den Auftragnehmer weist eine schriftliche Übersetzung auch dann Mängel auf, wenn sie nicht in angemessener grammatikalischer, stilistischer oder semantischer Qualität ausgeführt wurde.
6.3. Werden die in den Absätzen 6.1 und 6.2 genannten Mängel nicht festgestellt, gilt der Auftrag als ordnungsgemäß und entsprechend den Anforderungen des Auftraggebers ausgeführt.
6.4. Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden (einschließlich per E-Mail). Reklamationen sind zu begründen und müssen die Art der Mängel und, soweit möglich, deren Anzahl angeben.
6.5. Erkennt der Auftragnehmer die Reklamation des Auftraggebers als begründet an, arbeitet der Auftragnehmer den ausgeführten Auftrag nach. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Nachlass auf den Auftragspreis.
6.6. Dem Auftraggeber wird ein angemessener Nachlass auf den Auftragspreis gewährt, wenn der Auftragnehmer die Reklamation des Auftraggebers als begründet anerkennt, die nicht auf den in Absatz 6.2 genannten Mängeln beruht, oder wenn der Auftraggeber die angebotene Korrektur ablehnt.
6.7. Die Höhe des Nachlasses wird auf Grundlage eines Gutachtens eines Fachmanns oder im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien festgelegt.
6.8. Entsteht zwischen den Parteien ein Streit im Zusammenhang mit einer vom Auftraggeber fristgerecht eingereichten Reklamation, in der die in Absatz 6.2 genannten Mängel angeführt werden, verpflichten sich beide Parteien zunächst, den Streit außergerichtlich durch Einholung des Gutachtens eines kompetenten unabhängigen Fachmanns beizulegen. Beide Parteien einigen sich einvernehmlich auf den Fachmann.
6.9. Die Höhe des Nachlasses hängt vom Gutachten des Fachmanns oder von der Vereinbarung der Parteien ab.
6.10. Der Auftragnehmer haftet für etwaige Schäden im Zusammenhang mit Mängeln des ausgeführten Auftrags gemäß dem Abschnitt „Haftungsbeschränkung“.
6.11. Bei gewerblichen Übersetzungen, d. h. wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, Reklamationen wegen Mängeln dem Auftragnehmer unverzüglich nach deren Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des ausgeführten Auftrags, mitzuteilen.
6.12. Ist der Auftraggeber eine natürliche Person, ist er berechtigt, einen Anspruch gemäß dem Verbraucherschutzgesetz geltend zu machen.
6.13. Eine verspätet eingereichte Reklamation wird nicht berücksichtigt und gilt als nichtig.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Der Auftragnehmer haftet nur für direkte Schäden, die dem Auftraggeber durch Verschulden des Auftragnehmers in unmittelbarem ursächlichem Zusammenhang mit der nicht ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags entstanden sind.
7.2. Der Auftragnehmer haftet nicht für indirekte Schäden und Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, nicht zustande gekommene oder verlorene Geschäfte, Reputationsschäden, Datenverlust, Produktions- oder Betriebsunterbrechungen sowie für Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber, unabhängig davon, ob die Möglichkeit solcher Schäden bekannt war oder hätte bekannt sein können.
7.3. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers für einen einzelnen Auftrag übersteigt nicht den Preis des betreffenden Auftrags (ohne MwSt.). Die gesamte kumulierte Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber für alle Ansprüche, die innerhalb von 12 (zwölf) Monaten entstehen, übersteigt nicht den Gesamtbetrag, den der Auftraggeber dem Auftragnehmer in diesem Zeitraum tatsächlich für die Dienstleistungen gezahlt hat, auf die sich der Anspruch bezieht.
7.4. Der Auftraggeber ist berechtigt, innerhalb von 1 (einem) Jahr ab dem Tag, an dem der betreffende Auftrag ausgeführt (übergeben) wurde oder hätte ausgeführt werden müssen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der betreffende Anspruch als erloschen. Diese Frist beschränkt nicht die Fristen für die Einreichung von Reklamationen wegen Übersetzungsmängeln, die im Abschnitt „Ansprüche“ festgelegt sind.
7.5. Die in diesem Abschnitt festgelegten Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht für: a) Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden; b) Haftung, die nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann; c) die Rechte eines Auftraggebers, der eine natürliche Person (Verbraucher) ist, aus dem Verbraucherschutzgesetz.
7.6. Wird die Dienstleistung als unbearbeitete maschinelle Übersetzung oder leichtes Post-Editing erbracht (siehe Abschnitt „Maschinelle Übersetzung, künstliche Intelligenz und Post-Editing“), haftet der Auftragnehmer nicht für die Qualität, Genauigkeit oder Eignung zur Veröffentlichung eines solchen Ergebnisses, und die in Absatz 6.1 genannte Haftung für Qualität gilt für eine solche Dienstleistung nicht.
8. Zahlungsverfahren
8.1. Die Berechnung des Auftragspreises basiert auf der jeweils gültigen Preisliste des Auftragnehmers und der darin angegebenen Art der Preisberechnung.
8.2. Ergibt sich der ungefähre Auftragspreis nur aus der ungefähren Anzahl der Einheiten, wird der Preis nach Abschluss der Übersetzung anhand der tatsächlichen Einheiten (in der Zielsprache der Übersetzung) berechnet.
8.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, unmittelbar nach Ausführung des Auftrags eine Rechnung für die erbrachten Dienstleistungen auf Grundlage der im Auftrag angegebenen Bedingungen auszustellen.
8.4. Die Zahlung des Auftrags erfolgt auf Grundlage einer vom Auftragnehmer ausgestellten Rechnung, die der Auftraggeber bis zum Ende der festgelegten Zahlungsfrist zu bezahlen hat.
8.5. Versäumt der Auftraggeber die Zahlungsfrist der Rechnung, werden Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des fälligen Betrags für jeden Tag des Zahlungsverzugs berechnet.
8.6. Bei jeder Verzögerung einer im Vertrag festgelegten Zahlung werden die Geldzahlungen des Auftraggebers zunächst auf die Verzugszinsen angerechnet, und der verbleibende Betrag wird zur Tilgung der entsprechenden Schuld verwendet.
8.7. Im gegenseitigen Einvernehmen kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vorauszahlungsrechnung ausstellen. Die Vorauszahlungsrechnung ist innerhalb der festgelegten Frist zu bezahlen.
9. Sprachunterricht, Kurse
9.1. Dieser Abschnitt gilt für Sprachunterrichts- und Kursdienstleistungen, die der Auftragnehmer vor Ort oder online erbringt. In Bezug auf die Zusammenstellung von Gruppen, Stornierungen und Abrechnungen hat dieser Abschnitt Vorrang vor den übrigen Geschäftsbedingungen.
9.2. Die Anmeldung zu einem Kurs ist nach ihrer Bestätigung (auch elektronisch) verbindlich. Ein Platz in einer Gruppe wird nach Bestätigung der Anmeldung und, sofern zutreffend, nach Zahlung der Vorauszahlung reserviert.
9.3. Für Gruppenunterricht legt der Auftragnehmer eine Mindestteilnehmerzahl fest. Wird die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Kurs abzusagen, zu verschieben oder eine Alternative anzubieten (z. B. Einzelunterricht oder Unterricht in einer Kleingruppe zu einem angepassten Preis), wobei der Teilnehmer rechtzeitig informiert wird. Nimmt der Teilnehmer die Alternative nicht an, wird die bereits geleistete Vorauszahlung für die nicht genutzten Unterrichtsstunden zurückerstattet.
9.4. Die Kursgebühr wird in der Preisliste oder im Angebot festgelegt und in der Regel als Vorauszahlung vor Beginn des Kurses bezahlt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Für von einem Unternehmen (einer juristischen Person) bestellte Kurse kann ein gesondertes Zahlungsverfahren gelten.
9.5. Die Verschiebung einer Einzelstunde auf Initiative des Teilnehmers ist möglich, wenn dies mindestens 24 Stunden vor Beginn der Stunde mitgeteilt wird. Eine Unterrichtsstunde, deren Verspätung oder Nichterscheinen nicht rechtzeitig mitgeteilt wurde, gilt als stattgefunden, und die Gebühr hierfür wird nicht erstattet.
9.6. Bei Stornierung von Einzelstunden später als 24 Stunden vor Beginn kann der Auftragnehmer eine Gebühr in Höhe der vollen Unterrichtsstunde berechnen, um die reservierte Zeit des Lehrers zu kompensieren.
10. Beglaubigte Übersetzungen
10.1. Der Auftragnehmer sorgt für die Beglaubigung der Übersetzung durch einen Notar oder mit der Beglaubigung des Büros gemäß den Angaben im Auftrag und den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
10.2. Der Auftraggeber reicht die Dokumente (Originale oder beglaubigte Kopien) in der für die jeweilige Art der Beglaubigung erforderlichen Form ein und ist für die Echtheit und rechtmäßige Herkunft der eingereichten Dokumente verantwortlich. Der Auftragnehmer ist für die Übereinstimmung des Inhalts der Übersetzung mit dem Original verantwortlich, nicht jedoch für die Echtheit der eingereichten Dokumente.
10.3. Die eingereichten Originale werden dem Auftraggeber nach Abschluss der Dienstleistung zurückgegeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, sie innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
10.4. Auf Wunsch des Auftraggebers kann der Auftragnehmer die Legalisation oder Apostille von Dokumenten organisieren; die damit verbundenen staatlichen Gebühren und Kosten trägt der Auftraggeber.
11. Verbraucherrechte
11.1. Ein Verbraucher (natürliche Person), der einen Fernabsatzvertrag abschließt, hat gemäß den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen.
11.2. Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit der Erbringung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen wird, und bestätigt, dass er sich des Verlusts des Widerrufsrechts nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung bewusst ist, kann das Widerrufsrecht nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung nicht mehr ausgeübt werden.
12. Schutz personenbezogener Daten natürlicher Personen
12.1. Die Parteien verpflichten sich, die Anforderungen der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten einzuhalten, einschließlich der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), nämlich sicherzustellen, dass personenbezogene Daten:
- rechtmäßig, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffenen Personen transparenten Weise verarbeitet werden;
- für die Ausführung des Auftrags verarbeitet werden und die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht in einer mit der Ausführung des Auftrags unvereinbaren Weise erfolgt;
- in einer Weise verarbeitet werden, die eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Datensicherheit gewährleistet, einschließlich Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung sowie vor zufälligem Verlust, zufälliger Zerstörung oder zufälliger Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen.
12.2. Jede Partei ist dafür verantwortlich, die Personen (betroffene Personen) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren, die sie als Verantwortlicher durchführt.
12.3. Die Parteien verpflichten sich, die erhaltenen personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Partei, von der sie die personenbezogenen Daten erhalten haben, an Dritte weiterzugeben. Ist eine Partei nach gesetzlichen Vorschriften verpflichtet, die erhaltenen personenbezogenen Daten offenzulegen, ist sie verpflichtet, die Partei, von der sie die personenbezogenen Daten erhalten hat, über die Weitergabe der personenbezogenen Daten zu informieren, sofern dies nicht durch gesetzliche Vorschriften verboten ist.
13. Höhere Gewalt
13.1. Die Parteien werden von der Haftung für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung des Auftrags oder anderer in diesen Geschäftsbedingungen festgelegter Verpflichtungen befreit, wenn diese durch Umstände höherer Gewalt verursacht wird, die die betreffende Partei nicht vorhersehen, verhindern oder beeinflussen konnte und für deren Eintritt sie nicht verantwortlich ist.
13.2. Als Umstände höherer Gewalt gelten Ereignisse wie Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmung, Sturm, Epidemien oder Pandemien, Krieg, militärische Aggression, Terrorismus, Massenunruhen, Streiks, Entscheidungen oder Verbote staatlicher oder kommunaler Behörden, die die Erfüllung von Verpflichtungen verhindern, sowie erhebliche und lang andauernde Störungen der Stromversorgung, der elektronischen Kommunikation oder der Internetdienste, die nicht durch Handlung oder Unterlassung der betreffenden Partei verursacht wurden.
13.3. Die Zahlungsunfähigkeit einer Partei, Geldmangel sowie Umstände, die die betreffende Partei bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte verhindern können, gelten nicht als Umstände höherer Gewalt.
13.4. Die von Umständen höherer Gewalt betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen nach Eintritt solcher Umstände, schriftlich (einschließlich per E-Mail) unter Angabe der Art der Umstände, ihres Eintrittszeitpunkts und der voraussichtlichen Auswirkungen auf die Erfüllung der Verpflichtungen. Auf Verlangen der anderen Partei legt die betreffende Partei Nachweise vor, die die Umstände höherer Gewalt bestätigen.
13.5. Unterlässt eine Partei die rechtzeitige Mitteilung von Umständen höherer Gewalt, verliert sie das Recht, sich auf diese zu berufen, es sei denn, die Mitteilung selbst war aufgrund der genannten Umstände nicht möglich.
13.6. Beim Eintritt von Umständen höherer Gewalt verlängert sich die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung um einen Zeitraum, der der Dauer dieser Umstände und ihrer Folgen entspricht. Die Parteien ergreifen alle zumutbaren Maßnahmen, um den durch Umstände höherer Gewalt verursachten Schaden zu mindern und die Erfüllung der Verpflichtungen so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.
13.7. Dauern die Umstände höherer Gewalt länger als 30 (dreißig) Tage an, ist jede Partei berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei einseitig vom Auftrag zurückzutreten. In diesem Fall bezahlt der Auftraggeber den vom Auftragnehmer bis zum Zeitpunkt des Rücktritts ordnungsgemäß ausgeführten Teil des Auftrags, und keine Partei ist berechtigt, von der anderen Partei im Zusammenhang mit einem solchen Rücktritt Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe zu verlangen.
14. Verfahren zur Streitbeilegung
14.1. Streitigkeiten, die sich im Zuge der Erfüllung des Vertrags oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden von den Parteien innerhalb von 60 (sechzig) Tagen durch gegenseitige Verhandlungen beigelegt. Die Vereinbarung über die Beilegung der Streitigkeit ist schriftlich abzufassen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die genannte Vereinbarung wird diesem Vertrag beigefügt. Kommt keine Einigung zustande, werden die Streitigkeiten vor Gericht gemäß dem in den gesetzlichen Vorschriften der Republik Lettland festgelegten Verfahren beigelegt.
14.2. Für den Vertrag und diese Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Vorschriften der Republik Lettland.
14.3. Wird eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen für unwirksam oder undurchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen vollständig in Kraft und anwendbar. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung, die dem ursprünglichen Willen der Parteien inhaltlich am nächsten kommt.
Vorbereitet und genehmigt am 2. Januar 2026 von V. Ragačevičs, Direktor von SIA „Skrivanek Baltic“.