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WAS IST EINE APOSTILLE?

Übersetzungsbüros übersetzen häufig offizielle öffentliche Dokumente. In solchen Fällen muss bestätigt werden, dass der Beamte, der das Dokument unterzeichnet hat, tatsächlich in Lettland arbeitet und dass seine Unterschrift und sein Siegel auf dem Dokument echt sind, damit die Dokumente in einem Land die gleiche Rechtswirkung in einem anderen Land haben.

Dieses Verfahren ist durch das Haager Übereinkommen erheblich vereinfacht worden. Wenn das Dokument in einem ausländischen Land ausgestellt wurde, das Mitglied des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur „Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation“ ist, muss die Echtheit des Dokuments mit einem besonderen Stempel – der Apostille – bei der zuständigen Institution des Ausstellungslandes beglaubigt werden. Ein Dokument, das einmal mit einer Apostille beglaubigt wurde, muss jedoch in mehr als 100 Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens nicht erneut beglaubigt werden. Das bedeutet, dass das gleiche Dokument in Lettland, Polen, Griechenland, Chile und anderen Ländern gültig ist. In der Republik Lettland ist das Haager Übereinkommen am 30. Januar 1996 in Kraft getreten.

Apostille
Dokumentu legalizēšana - apostille
Kas ir apostille?

WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGEN EINE APOSTILLE?

Die Beglaubigung der Echtheit von Dokumenten mit einer Apostille wird in verschiedenen Situationen relevant, die wir im Laufe unseres Lebens erleben, z. B. wenn eine Person in ein anderes Land zieht, im Ausland arbeitet oder studiert, einen Bürger eines anderen Landes heiraten oder sich scheiden lassen möchte, ein Bankkonto eröffnen will, Dokumente im Zusammenhang mit einer Erbschaft in einem anderen Land ausstellen möchte usw. Öffentliche Dokumente wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Bildungsabschlüsse, Strafregisterauszüge und Gesundheitszeugnisse, verschiedene staatliche Genehmigungen usw. werden mit einer Apostille beglaubigt.

WIE ERFOLGT DIE LEGALISIERUNG MIT EINER APOSTILLE?

Bisher wurde die Legalisierung von in Lettland ausgestellten öffentlichen Dokumenten mit einer Apostille nur in der Konsularabteilung des Außenministeriums der Republik Lettland vorgenommen, aber seit dem 1. Juli 2019 kann dies von vereidigten Notaren überall in Lettland durchgeführt werden und elektronisch ausgestellte Dokumente können auch aus der Ferne mit einer Apostille beglaubigt werden.

Wenn die Legalisierung von öffentlichen Dokumenten erforderlich ist, empfiehlt es sich, vor der Reise in ein Land, in dem das betreffende Dokument einer Institution vorgelegt werden muss, zu prüfen, ob es mit einer Apostille beglaubigt werden muss. Es ist auch zu beachten, dass nur in der Republik Lettland ausgestellte Dokumente von einem vereidigten Notar mit einer Apostille beglaubigt werden können.

Das Verfahren selbst ist einfach und geht schnell: Sie müssen zum Notar gehen und das Original des Dokuments sowie Ihren Reisepass oder Personalausweis mitnehmen. Wenn ein Muster der Unterschrift und des Siegels des Beamten, der das Dokument ausgestellt hat, in der Datenbank für Unterschriftsmuster vorhanden ist, kann das Dokument innerhalb eines Arbeitstages beglaubigt werden. Diese Aufgabe kann auch einem professionellen Übersetzungsbüro anvertraut werden, das alles für Sie erledigt.

NOTARIELL BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN VON DOKUMENTEN BEI SKRIVANEK

Bei Übersetzungen öffentlicher Dokumente ist es die Aufgabe eines vereidigten Notars, die Ausbildung und Qualifikation des Übersetzers zu überprüfen und den Übersetzer auf seine Verantwortung gemäß Artikel 300 und 302 des Strafgesetzes der Republik Lettland hinzuweisen, wenn er absichtlich eine falsche und/oder fehlerhafte Übersetzung angefertigt hat.

Um den Prozess der Legalisierung von Dokumenten zu erleichtern, bietet das Übersetzungsbüro Skrivanek beglaubigte Übersetzungen an. Das bedeutet, dass die Übersetzung des Dokuments zunächst mit der Unterschrift eines qualifizierten Übersetzers beglaubigt wird und die Unterschrift des Übersetzers anschließend von einem vereidigten Notar beglaubigt wird. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen in mehr als 110 Sprachen an.

TIPPS FÜR DIE VORBEREITUNG VON DOKUMENTEN

Damit die Übersetzung beglaubigt werden kann, muss das Originaldokument vollständig ausgefertigt und rechtsgültig sein, d. h. es muss folgende Angaben enthalten: den Namen der Person, die das Dokument erstellt hat; das Datum der Erstellung; den Namen des Ortes, an dem das Dokument erstellt, ausgestellt und unterzeichnet wurde; die Unterschrift(en).

Wir können auch dann helfen, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung elektronisch mit elektronischer Unterschrift einreichen müssen, die Originale des Dokuments aber in Papierform vorliegen. In solchen Fällen fertigen wir zunächst die Übersetzung des Originaldokuments in Papierform an, die vom Übersetzer unterzeichnet und von einem vereidigten Notar beglaubigt wird, und das Original oder eine notariell beglaubigte Kopie des Originals wird mit der unterzeichneten Übersetzung zusammengeheftet. Sobald die Übersetzung des Dokuments in Papierform fertiggestellt ist, wird sie eingescannt und von einem Notar mit einer elektronischen Unterschrift beglaubigt. Sie können eine notariell beglaubigte Übersetzung im edoc-, asic-e- oder PDF-Format erhalten, ganz nach Ihrem Belieben. Eine notariell beglaubigte Übersetzung eines elektronisch signierten Dokuments wird sofort elektronisch erstellt. Dieser Dienst ist im edoc- oder asic-e- verfügbar, aber nicht im PDF-Format.

BENÖTIGEN SIE EINE NOTARIELL BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG ODER DIE LEGALISIERUNG EINES DOKUMENTS MIT APOSTILLE? KONTAKTIEREN SIE UNS!

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