Ansprechpartnerin bei der Skrivanek Baltikum GmbH in Sachen Whistleblowing ist Jeļena Lapoška, die Leiterin der Verwaltungsabteilung.
Telefon: +371 67240364
E-Mail-Adresse: [email protected] (der bevorzugte Weg für die Einreichung von Whistleblowing-Meldungen)
Im Falle einer Meldung wird dies vertraulich behandelt. Innerhalb zwei Wochen wird eine Rückmeldung erstellt. Eine Empfangsbestätigung wird innerhalb von 3 Werktagen versandt.
Anonyme Meldungen, anonyme E-Mails oder anonyme Anrufe gelten nicht als Whistleblowing.
Stellt die Skrivanek Baltikum GmbH fest, dass die zu prüfende Frage nicht in ihre Zuständigkeit fällt, wird der Bericht an die jeweilige Behörde weitergeleitet.
DER WHISTLEBLOWER HAT DAS RECHT FOLGENDE VERSTÖSSE ZU MELDEN:
Korruption und Betrug; Verletzung verbindlicher ethischer oder beruflicher Normen; Begehen durch Unterlassen oder Fahrlässigkeit von Beamten oder Amtsmissbrauch; Verstöße im öffentlichen Auftragswesen; Verschwendung von Finanzmitteln oder Eigentum einer öffentlichen Person; Gefährdung der öffentlichen Gesundheit; Gefährdung der Umweltsicherheit; Gefährdung der Arbeitssicherheit; Verletzung der Menschenrechte; Verletzung der Wettbewerbsrechte; und andere im Hinweisgeberschutzgesetz genannte Fälle.
WAS GILT NICHT ALS WHISTLEBLOWING?
Vorsätzliche Verbreitung von Falschinformationen, Verbreitung von Amtsgeheimnissen und Berichterstattung über Verstöße gegen lediglich persönliche Interessen.
Hat eine Person eine Meldung gemacht, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um Whistleblowing handelt, so kann sie vor der inhaltlichen Prüfung der Sache deren Anerkennung als Whistleblower-Meldung beantragen.
EINER DER FOLGENDEN MECHANISMEN KANN VERWENDET WERDEN, UM EINE MELDUNG ZU MACHEN:
- ein internes System für Whistleblowing;
- sich an eine zuständige Behörde wenden;
- durch die Vermittlung einer Kontaktstelle, eines Vereins oder einer Stiftung von Whistleblowern, einschließlich einer Gewerkschaft oder einer Vereinigung derselben.
Das interne Verfahren zum Whistleblowing wurde auf der Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes erstellt. Ziel des Hinweisgeberschutzgesetzes ist es, die Meldung von Verstößen im öffentlichen Interesse zu fördern und die Einrichtung und Funktionsweise von Whistleblowing-Mechanismen sowie den angemessenen Schutz von Whistleblowern zu gewährleisten.