1. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden festgelegt von der Skrivanek Baltic GmbH unter der Registrierungsnummer: 40003626172, unter der Geschäftsanschrift: Lāčplēša iela 87C, Riga, LV-1011, nachstehend im Text Auftragnehmer genannt, und seinem Kunde, nachstehend Auftraggeber genannt, jedoch zusammen die Parteien.
1.2 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Erbringung von Dienstleistungen (nachstehend Aufträge genannt), die die Geschäftsform der Skrivanek Baltic GmbH darstellen, insbesondere Übersetzungen und Dolmetschen in Übereinstimmung mit den im Auftrag festgelegten Geschäftsbedingungen.
1.3 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt durch die Erstellung eines schriftlichen Auftrags, auch per E-Mail, zustande, in dem die Parteien die Abgabefrist, die Auftrags- und Zahlungsbedingungen des Auftrags vereinbaren.
2. ÜBERSETZUNGEN
2.1 Der Auftragnehmer stimmt gemäß Absatz 1 dem Auftrag zu, führt den Auftrag in der vereinbarten Sprache und zum vereinbarten Zeitpunkt aus und liefert ihn dem Auftraggeber auf die vereinbarte Weise.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den angenommenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen und dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis zu zahlen.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich, die Bestellung zum vereinbarten Zeitpunkt und zur vereinbarten Weise anzunehmen.
2.4 Der Kunde oder sein Bevollmächtigter ist verpflichtet, die Annahme der Bestellung telefonisch oder schriftlich (auch per E-Mail) zu bestätigen und dabei anzugeben, dass die Bestellung rechtzeitig angenommen wurde. Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach und mahnt er den Auftrag nicht innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf der Frist für die Auftragserteilung telefonisch oder schriftlich (auch per E-Mail) an, so kann der Auftragnehmer davon ausgehen, dass der Auftraggeber den Auftrag rechtzeitig erhalten hat und keine Einwände gegen die Frist oder die Vereinbarung erhoben hat.
2.5 Die Frist zur Erfüllung des Auftrags ist nicht überfällig, wenn der Auftragnehmer nach der Mahnung des Auftraggebers angibt, dass er den Auftrag an ihn abgesandt hat und nachweist, dass er ihn bereits in der im Auftrag angegebenen Zeit und Weise abgesandt hat.
2.6 Wenn der Auftragnehmer den Auftrag ohne triftigen Grund verzögert, hat der Auftraggeber das Recht, einen Säumniszuschlag in Höhe von 0,1 % der Auftragssumme für jeden Tag der Verzögerung zu verlangen, jedoch nicht mehr als 10 % des Auftragspreises.
2.7 Ist die Übergabe des Auftrags an den Auftraggeber aus nachweislichen Gründen nicht auf die vorgesehene Weise möglich, wählt der Auftragnehmer eine andere Art der Auftragsübergabe, deren Kosten der Auftraggeber zu tragen hat und über die er im Voraus informiert wird.
2.8 Wenn der Auftraggeber eine Reklamation nicht innerhalb der angegebenen Frist und ohne Angabe eines triftigen Grundes einreicht, sondern sich weigert, den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag anzunehmen, gilt der Auftrag als ausgeführt und der Auftragnehmer darf eine Rechnung ausstellen, die der Auftraggeber zu bezahlen hat.
3. DOLMETSCHEN
3.1 Der Auftragnehmer stimmt gemäß Absatz 1 dem Auftrag zu und führt den Auftrag (Dolmetschen) in der vereinbarten Sprache und zum vereinbarten Zeitpunkt aus.
3.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den angenommenen Auftrag ordnungsgemäß auszuführen und dem Auftragnehmer den vereinbarten Preis zu zahlen.
3.3 Der Auftragnehmer sorgt für die Verdolmetschung durch einen Dolmetscher.
3.4 Der Kunde ist verpflichtet, die Verdolmetschung innerhalb der vorgeschriebenen Frist und in der auf dem Bestellformular angegebenen Weise anzunehmen.
3.5. Wenn das Dolmetschen in Übereinstimmung mit den Anforderungen und innerhalb der Frist durchgeführt wurde und der Kunde keine Reklamationen hat, ist der Kunde oder sein Bevollmächtigter verpflichtet, nach dem Dolmetschen schriftlich zu bestätigen, dass das Dolmetschen in der geforderten Qualität und Frist durchgeführt wurde.
3.6 Wenn der Auftraggeber eine Reklamation nicht innerhalb der angegebenen Frist und ohne Angabe eines triftigen Grundes einreicht, sondern sich weigert, den ordnungsgemäß ausgeführten Auftrag anzunehmen, gilt der Auftrag als ausgeführt und der Auftragnehmer darf eine Rechnung ausstellen, die der Auftraggeber zu bezahlen hat.
3.7 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jegliche Inhalte bezogen auf das Dolmetschen, vertraulich zu behandeln und alle zusätzlichen Materialien, die der Auftraggeber gibt, insbesondere vertrauliche Informationen, aufzubewahren.
3.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, den/die Dolmetscher mit einer anderen, nicht im Auftrag genannten Tätigkeit zu beauftragen, z. B. mit einer Übersetzung, einem Sitzungsprotokoll usw.
3.9 Der Auftragnehmer ist dazu berechtigt, die volle Bezahlung der vereinbarten Arbeitszeit des/ der Dolmetscher(s) in Anspruch zu nehmen, auch wenn der Kunde die volle Arbeitszeit nicht zu Nutzen kommen lässt.
3.10 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Arbeitsbedingungen für den gewünschten Dolmetscherdienst zu schaffen, einschließlich der technischen Ausrüstung, sofern diese nicht vom Auftragnehmer bestellt wurde.
3.11 Der Kunde ist verpflichtet, für die Fahrt des Dolmetschers vom vereinbarten Ort zum Ort der Ausführung aufzukommen.
3.12 Wenn der/die Dolmetscher private Verkehrsmittel benutzt/benutzen, übernimmt der Auftraggeber im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Auftragnehmer alle Reisekosten des/der Dolmetscher(s).
3.13 Der Auftraggeber ist für die Unterkunft des Dolmetschers zuständig. Ein Einzelzimmer mit angemessener Ausstattung.
3.14 Der Kunde ist verpflichtet, dem/den Dolmetscher(n) pro vier Übersetzungsstunden eine Mittagspause und eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
3.15 Der Arbeitstag eines Dolmetschers umfasst acht (8) Stunden, Pausen inbegriffen.
3.16 Der Kunde hat Anspruch auf Entschädigung für die Zeit, die der Dolmetscher versäumt hat.
4. RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTEIEN
4.1 Wenn der Auftraggeber über eine intern genehmigte Terminologieliste verfügt, ist es erwünscht, dass der Auftraggeber diese dem Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Auftragsausführung zur Verfügung stellt oder dem Auftragnehmer andere Materialien zur Verfügung stellt, die bei der Wahl der richtigen Terminologie helfen, oder eine verantwortliche Person benennt, die die notwendigen Beratungen durchführt.
4.2 Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer mindestens drei Tage vor dem Dolmetschen die Unterlagen (z. B. Protokolle, Berichte, Präsentationen oder andere Materialien) der vorangegangenen Sitzung zusenden. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, werden mögliche Ansprüche wegen der Verwendung ungenauer Begriffe beim Dolmetschen nicht berücksichtigt.
4.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für mögliche Folgen im Zusammenhang mit der Verletzung des Urheberrechts des Auftraggebers.
4.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jegliche Inhalte bezogen auf das Dolmetschen, vertraulich zu behandeln und alle zusätzlichen Materialien, die der Auftraggeber gibt, insbesondere vertrauliche Informationen, aufzubewahren.
4.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer oder Dolmetscher des Auftragnehmers nicht ohne dessen Zustimmung zu kontaktieren. Bestätigt der Auftragnehmer, dass der Auftraggeber mit einem Übersetzer oder Dolmetscher kommuniziert hat, verpflichtet sich der Auftraggeber, dem Übersetzer oder Dolmetscher keine Informationen über den besonderen Inhalt des Vertrages zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Klausel zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer ein Bußgeld in Höhe von 500,00 EUR.
5. ANSPRÜCHE
5.1 Die Bestellung des Auftragnehmers weist Mängel auf, wenn sie nicht gemäß den in der Bestellung genannten Bedingungen ausgeführt wurde.
5.2 Eine fertige Übersetzung weist auch dann Mängel auf, wenn sie nicht mit der entsprechenden grammatikalischen, stilistischen oder semantischen Qualität ausgeführt wird.
5.3 Werden die in den Absätzen 5.1 und 5.2 genannten Mängel nicht festgestellt, so gilt der Auftrag als ordnungsgemäß und gemäß den Anforderungen des Kunden ausgeführt.
5.4 Reklamationen müssen schriftlich eingereicht werden (auch per E-Mail). Die Beanstandungen sind zu begründen und müssen die Art der Mängel und, wenn möglich, die Anzahl der Mängel angeben.
5.5 Erkennt der Auftragnehmer die Beanstandung des Auftraggebers als begründet an, so hat der Auftragnehmer den Auftrag nachzubessern. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, einen Preisnachlass auf den Bestellpreis zu erhalten.
5.6 Der Auftraggeber erhält einen angemessenen Nachlass auf den Auftrag, wenn der Auftragnehmer die Reklamation des Auftraggebers anerkennt, die nicht auf den in Punkt 5.2 genannten Mängeln beruht, oder wenn der Auftraggeber die vorgeschlagene Nachbesserung ablehnt.
5.7 Die Höhe des Rabatts wird auf der Grundlage eines Gutachtens eines Spezialisten oder in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.
5.8 Kommt es zwischen den Parteien zu einer Streitigkeit im Zusammenhang mit einer innerhalb der Laufzeit des Kunden eingereichten Reklamation, in der die in Absatz 5.2 genannten Mängel erwähnt werden, verpflichten sich beide Parteien zunächst, die Streitigkeit außergerichtlich durch die Wahl eines kompetenten unabhängigen Sachverständigen zu lösen. Die beiden Parteien einigen sich auf den Spezialisten.
5.9 Die Höhe des Rabatts hängt vom Gutachten des Sachverständigen oder von der Vereinbarung zwischen den beiden Parteien ab.
5.10 Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus den Mängeln des ausgeführten Auftrags ergeben. Die Parteien vereinbaren, dass der Schadensersatzanspruch der Höhe nach begrenzt ist und der Schaden bis zur Höhe des Bestellpreises erstattet wird.
5.11 Bei unternehmerische Übersetzungen, d.h. wenn der Auftraggeber Händler ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, Mängelrügen unverzüglich nach Kenntniserlangung, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen nach Auftragseingang, beim Auftragnehmer geltend zu machen.
5.12 Handelt es sich bei dem Kunden um eine natürliche Person, so ist er berechtigt, einen Anspruch nach dem Gesetz zum Schutz der Verbraucherrechte geltend zu machen.
5.13 Verspätet eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt und sind ungültig.
6. ZAHLUNGSVERFAHREN
6.1 Der Preis des Auftrags richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers und der darin angegebenen Preisberechnungsmethode.
6.2 Wenn der ungefähre Bestellpreis nur aus der ungefähren Wortzahl abgeleitet wird, erfolgt die Preisberechnung durch Addition der tatsächlichen Stückzahl (in der Zielsprache der Übersetzung) nach Ausführung der Übersetzung.
6.3 Der Auftragnehmer hat das Recht, unmittelbar nach der Ausführung des Auftrags eine Rechnung für die erbrachten Leistungen auf der Grundlage der im Auftrag festgelegten Bedingungen auszustellen.
6.4 Die Grundlage für die Bezahlung des Auftrags ist eine vom Auftragnehmer ausgestellte Rechnung, die vom Auftraggeber bis zum Ende der festgelegten Zahlungsfrist bezahlt wird.
6.5 Bei Versäumnis der Zahlungsfrist, werden Verzugszinsen in Höhe von 0,01 % des geschuldeten Betrags für jeden Tag des Zahlungsverzugs berechnet.
6.6 Im Falle eines vertraglichen Zahlungsverzugs wird die Bareinlage des Kunden zunächst als Verzugszins gutgeschrieben, der verbleibende Betrag wird jedoch auf die betreffende Schuld angerechnet.
6.7 Mit Einverständnis beider Parteien kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine Vorauszahlungsrechnung in Höhe von 50 % des Auftragswertes ausstellen. Die Vorauszahlungsrechnung muss innerhalb der Frist bezahlt werden.
7. DATENSCHUTZ VON PERSONENBEZOGENEN DATEN VON NATÜRLICHEN PERSONEN
7.1 Die Parteien verpflichten sich, die Anforderungen der Datenschutzgesetze der Personen, einschließlich der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) einzuhalten, insbesondere um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten:
7.1.1 auf rechtmäßige, faire und transparente Weise für die betroffenen Personen verarbeitet werden;
7.1.2 für die Ausführung des Auftrags verarbeitet werden und die Verarbeitung der personenbezogenen Daten nicht im Widerspruch zum Auftrag steht;
7.1.3 so verarbeitet werden, dass die Datensicherheit im Einklang mit den Rechtsvorschriften gewährleistet ist, d.h. Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor zufälligem Verlust, zufälliger Zerstörung oder zufälliger Beschädigung durch geeignete technische oder organisatorische Maßnahmen.
7.2 Jede Vertragspartei ist dafür verantwortlich, die Personen (betroffene Personen) über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten als für die Verarbeitung Verantwortlicher zu informieren.
7.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die erhaltenen personenbezogenen Daten nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Vertragspartei, von der sie die personenbezogenen Daten erhalten haben, an Dritte weiterzugeben. Ist eine Vertragspartei aufgrund von Rechtsvorschriften verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie erhalten hat, weiterzugeben, so ist sie verpflichtet, die Vertragspartei, von der sie personenbezogene Daten erhalten hat, zu informieren, sofern dies nicht gesetzlich verboten ist.
7.4 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen personenbezogenen Daten während der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung und danach auf unbestimmte Zeit vertraulich zu behandeln.
7.5 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Mitarbeiter und/oder Treuhänder und/oder Unterauftragnehmer die in diesem Absatz genannte Vertraulichkeitsanforderungen auf unbestimmte Zeit einhalten, es sei denn, die Gesetze und Vorschriften der EU oder der Republik Lettland verpflichten den Auftragnehmer zur Offenlegung dieser Informationen gegenüber staatlichen und/oder kommunalen Behörden.
7.6 Die Vertragsparteien stellen sicher, dass nur diejenigen Mitarbeiter, Treuhänder oder Unterauftragnehmer, die am Auftrag beteiligt sind, Zugang zu den im Rahmen dieses Abkommens erhaltenen personenbezogenen Daten haben, und zwar nur in dem Umfang, der für die Erfüllung ihrer Pflichten bei der Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Abkommen erforderlich ist.
7.7 Der Auftragnehmer informiert nicht nur die Aufsichtsbehörde, sondern auch den Auftraggeber unverzüglich über die Fälle, in denen ein Verstoß gegen die Verarbeitung der im Rahmen des Vertrags erhaltenen personenbezogenen Daten stattgefunden hat oder der Verdacht besteht, dass dies der Fall sein könnte. Die Benachrichtigung sollte spätestens 72 Stunden nach Feststellung des Verstoßes erfolgen.
7.8 Die Vertragsparteien bestätigen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Europäischen Union (EU) und in den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgen soll.
7.9 Die Vertragsparteien sind dafür verantwortlich, dass die einschlägigen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten (einschließlich der Durchführung technischer und organisatorischer Maßnahmen und des Schutzes der Systeme zur Verarbeitung personenbezogener Daten) so getroffen und umgesetzt werden, dass die Anforderungen der Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union und der Republik Lettland eingehalten werden und ein unbefugter Zugriff auf die personenbezogenen Daten verhindert wird.